Pilz bestimmen

Weißflockiger Kahlkopf

Psilocybe crobula

Selten
Ungenießbar

Kein Speisepilz – ungenießbar oder ohne Speisewert.

Saison · Aug – Nov
J F M A M J J A S O N D
Durchmesser
1–2 cm
Sporenpulver
Braun
Grundform
Lamellen
Wuchsort
Auf dem Boden, Auf Holz, Wiese / Garten

Beschreibung

Hut & Fruchtkörper

0,8-1,5 (2) cm Ø, grau ledergelb, kleinen weißen Schuppen bedeckt, nicht oder fast ungerieft. Der Rand ist stark hängend mit Velum beflockt.

Lamellen

Weißlich bis rostbraun, manchmal mit einem violettfarbenen Hauch, gedrängt, breit angewachsen, leicht herablaufend.

Stiel

3-7 (9) cm lang, 1-3 (4) mm Ø dick, grau ledergelb, kleinen weißen Schuppen bedeckt, röhrig, faserig-zäh. Basis leicht verdickt, etwas weißfilzig.

Fleisch

Bräunlich.

Geruch

Neutral bis leicht muffig, holzig.

Geschmack

Mild, leicht bitterlich (herb).

Sporenpulver

Rostbraun bis dunkelrotbraun (6-7,6 x 3,4-4,3 µm, schlank ellipsoid, linsenförmig, Keimporus bis zu 0,8 µm breit. in KOH blass ockergelb, Q = 1,5. Basidien 16-25 x 5,5-8,5 µm, viersporig, zylindrisch bis schwach keulig, Schnallen vorhanden. Cheilozystiden 19-33-5-8 x 1,5-2,5 µm, lageniform bis fusoid, und besitzen einen schmalen Hals ca. 1,5-2,5 µm breit. Caulozystiden 24-50 x 5-10 x 1,5-3,5 µm, Pleurozystiden nicht vorhanden. Kaulozystiden 24-50 x 5-10 µm, variabel geformt mit Hälsen von 1,5-3,5 µm breite. HDS-Pileipellis als Ixocutis = eine gelatinisierte Schicht, ausgebildet, was dem Hut seine klebrig-feuchte Textur verleiht. Die Hyphen sind dünn und horizontal verflochten. An den Septen der Hyphen sind Schnallen reichlich vorhanden).

Vorkommen

Zellulosematerial wie Holzspäne, Sägemehl, Nadeln, Laub, selten auf Wiesen, Folgezersetzer, Sommer bis Spätherbst, wird als Droge kultiviert.

Gattung & Familie

Kahlköpfe.

Anmerkungen

Kahlköpfe und Düngerlinge stehen in Verdacht, berauschende Wirkungen zu haben. Es wird dringend vor Kostversuchen gewarnt. Die Unterscheidung von Kahlköpfen oder Düngerlingen ist oft sehr schwierig und meist nur sicher mikroskopisch möglich! Tödliche Verwechslungen mit Rauköpfen sind möglich! Das Sammeln von Drogenpilzen, deren Besitz und das in Verkehr bringen ist in Deutschland, Österreich und Schweiz unter Strafe verboten.

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